Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a des
BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im
Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen
ruf Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten
Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen ruf Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene
Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen
ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302