HIP Rücktrittsschutz
Du hast dein Ticket für die HIP gebucht und freust dich schon auf das Nachtreffen? Manchmal kommt trotzdem etwas dazwischen, das du nicht planen kannst. Genau dafür gibt es den HIP Rücktrittsschutz der HanseMerkur.
Wenn du die HIP aus einem versicherten Grund nicht antreten kannst, werden dir die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten erstattet. Der Schutz gilt ausschließlich für Leistungen, die über ruf Jugendreisen gebucht wurden.
HIP Rücktrittsschutz
ohne Selbstbehalt
Rücktrittsversicherung
Prämie: 3,90 €
Inhalte der Versicherungsleistungen
Was ist versichert?
Der HIP Rücktrittsschutz greift, wenn du deine gebuchte HIP aus einem versicherten Grund nicht antreten kannst. Dazu zählen zum Beispiel: unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Todesfall, Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, sofern die Bedingungen erfüllt sind, unerwartete betriebsbedingte Kündigung, unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zu einer Prüfung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, Versäumen des versicherten Verkehrsmittels durch eine Verspätung oder den Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels von mehr als zwei Stunden, einen Verkehrsunfall bei der Anreise oder eine Panne des genutzten Kraftfahrzeugs.
Was wird erstattet?
Wenn du die HIP aus einem versicherten Grund nicht antreten kannst, erstattet die Versicherung die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
Zusätzlich können je nach Fall auch Hinreise Mehrkosten, nicht genutzte Reiseleistungen oder Umbuchungskosten abgesichert sein. Maßgeblich sind immer die vollständigen Versicherungsbedingungen der HanseMerkur.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Wenn ein versichertes Ereignis eintritt, musst du die HIP unverzüglich bei der Buchungsstelle stornieren. So bleiben die Stornokosten möglichst gering.
Für die Schadenmeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
Buchungsbestätigung
Versicherungsschein
Stornierungsunterlagen
Kostennachweise
bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft eine ärztliche Bescheinigung mit Diagnose und Behandlungsdaten
je nach Schadenfall weitere Nachweise, zum Beispiel eine Sterbeurkunde, eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine Bestätigung der Schule beziehungsweise Hochschule.
Die Schadenmeldung kann online direkt bei der HanseMerkur eingereicht werden.
Was ist nicht versichert?
Nicht jeder Rücktrittsgrund ist automatisch versichert. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder wenn falsche Angaben gemacht werden.
Auch bestimmte psychische Reaktionen, zum Beispiel auf Terroranschläge, Kriegsereignisse, Flug oder Busunglücke, Krankheiten oder Seuchen, sind laut Bedingungen ausgeschlossen.
Bei bestehenden Erkrankungen gilt: Eine Verschlechterung ist nicht versichert, wenn die Erkrankung in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.
Prämie ab 10 Personen: Premiumschutz-Paket = 34 € / Basisschutz-Paket = 25 €
Reise: gültig für alle Reisearten.
Geltungsbereich: weltweit.
Maximale Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal 45 Tage. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise.
Abschlusshinweise: Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung und dem Reisebeginn 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Der Reiseschutz muss sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abgeschlossen werden.
Wichtige Information: Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen von AAVB VB-RKS 2021 (T-D).
Hier erhältst du die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformationen sowie Versicherungsbedingungen.
Der Abschluss ist sofort bei Buchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag (Mo.–Sa.) nach Reisebuchung erfolgen.
Gebuchte Versicherung widerrufen
Du hast eine Versicherung gebucht und möchtest diese widerrufen? Bitte beachte, dass damit ausschließlich die Versicherung widerrufen wird. Die gebuchte Veranstaltung bleibt davon unberührt.