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Anregungen, Lob & Kritik

Bitte gib uns eine kurze Schilderung deines Anliegens:

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein (Allgemeine Reisebedingungen).

Hast du bzw. dein Kind im Falle einer Reklamation das Problem bereits vor Ort bei unserer Reiseleitung geschildert?

Was konnte unsere Reiseleitung für den Reisenden vor Ort tun?

Um deine Anfrage schneller zuzuordnen und bearbeiten zu können, bitten wir dich, uns folgende Informationen zu geben:

oder

Hast du dich aufgrund dieses Anliegens schon einmal an uns gewendet?

Wir rufen auch gerne zurück und beantworten die Fragen persönlich am Telefon.
Klick einfach den Rückruf-Button an und nenne uns deine Telefonnummer.

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